Ab 01.09.2020 benötigt jeder Waffenbesitzer, Händler und Hersteller die Identifikationsnummer des Nationalen Waffenregisters II / NWR-ID zum Berechtigungsnachweis. Ohne NWR-ID sind weder Verkauf, Ankauf, Reparatur von Waffen und Waffenteilen möglich. Den Leitfaden des Bundeskriminalamts zur Implementierung des Waffengesetzes finden Sie hier und das Informationsblatt zur NWR-ID hier.

Bitte besorgen Sie sich bei Ihrer Behörde einen Ausdruck Ihres Stammdatenblattes. Zu Rückfragen steht Ihnen ihre lokal zuständige Waffenbehörde zur Verfügung.