hier und das Informationsblatt zur NWR-ID hier.
Bitte besorgen Sie sich bei Ihrer Behörde einen Ausdruck Ihres Stammdatenblattes. Zu Rückfragen steht Ihnen ihre lokal zuständige Waffenbehörde zur Verfügung.
Ab 01.09.2020 benötigt jeder Waffenbesitzer, Händler und Hersteller die Identifikationsnummer des Nationalen Waffenregisters II / NWR-ID zum Berechtigungsnachweis. Ohne NWR-ID sind weder Verkauf, Ankauf, Reparatur von Waffen und Waffenteilen möglich. Den Leitfaden des Bundeskriminalamts zur Implementierung des Waffengesetzes finden Sie
Ab 01.09.2020 benötigt jeder Waffenbesitzer, Händler und Hersteller die Identifikationsnummer des Nationalen Waffenregisters II / NWR-ID zum Berechtigungsnachweis. Ohne NWR-ID sind weder Verkauf, Ankauf, Reparatur von Waffen und Waffenteilen möglich. Den Leitfaden des Bundeskriminalamts zur Implementierung des Waffengesetzes finden Sie